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Since 2012
Stand: August 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
PARTisan e.K.
Bahnhofstraße 8
82229 Seefeld
Deutschland
E-Mail: info@partisan-autoteile.de
Telefon: 08152 3969595
Handelsregister: HRA 98779
USt-IdNr.: DE281983404
– nachfolgend „PARTisan“ – und ihren Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Waren, insbesondere neuen und gebrauchten Fahrzeug- und Ersatzteilen, sowie über Reparatur-, Prüf- und sonstige Werkleistungen, insbesondere an Steuergeräten und mechanischen Bauteilen.
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Verbraucher oder Unternehmer gelten.
1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 Die Darstellung von Waren und Leistungen im Onlineshop stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.2 Mit Abgabe der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren oder Leistungen ab.
2.3 Der Eingang einer Bestellung kann dem Kunden automatisch per E-Mail bestätigt werden. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
2.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn PARTisan das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung übermittelt, die Ware versendet oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
2.5 Bei außerhalb des Onlineshops erteilten Reparaturaufträgen kommt der Vertrag durch entsprechende Vereinbarung zwischen PARTisan und dem Kunden zustande. Die Vereinbarung kann insbesondere schriftlich, in Textform oder – soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist – mündlich erfolgen.
2.6 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung, Auftragsbestätigung, individuellen Vereinbarung oder dem freigegebenen Kostenvoranschlag.
3.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Zusätzlich anfallende Versand- oder sonstige Kosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung mitgeteilt.
3.2 Gegenüber Unternehmern richtet sich die Ausweisung der Umsatzsteuer nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung.
3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Steuern, Einfuhrabgaben oder sonstige öffentliche Abgaben entstehen. Soweit diese nicht von PARTisan erhoben oder abgeführt werden müssen, sind sie nicht Bestandteil des von PARTisan berechneten Preises und können vom Kunden gegenüber den zuständigen Behörden oder sonstigen Stellen zu entrichten sein.
3.4 Als Zahlungsmöglichkeiten werden – soweit für die jeweilige Bestellung angeboten – insbesondere PayPal und Kauf auf Rechnung angeboten.
3.5 Die jeweils konkret verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden vor Vertragsschluss angezeigt oder individuell vereinbart.
3.6 Bei Kauf auf Rechnung ergeben sich Zahlungsziel und Fälligkeit aus der jeweiligen Rechnung bzw. der bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
3.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4.1 Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit einer Ware sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Eigenschaften und die gesetzlichen Anforderungen.
4.2 Bei gebrauchten Waren können sich aus der bisherigen bestimmungsgemäßen Nutzung alters- und gebrauchsbedingte Eigenschaften ergeben. Konkrete bekannte Beschädigungen, Abweichungen oder sonstige besondere Eigenschaften werden, soweit erforderlich, in der Produktbeschreibung oder anderweitig vor Vertragsschluss angegeben.
4.3 Gegenüber Verbrauchern werden Abweichungen einer Ware von den objektiven Anforderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart.
4.4 Angaben zu Fahrzeugmodellen, Vergleichsnummern, Teilenummern und Kompatibilität dienen der Identifikation des Ersatzteils. Soweit die Eignung eines Ersatzteils von individuellen Fahrzeugmerkmalen abhängt, hat der Kunde PARTisan die für die Prüfung erforderlichen und ihm zugänglichen Fahrzeug- und Teiledaten vollständig und richtig mitzuteilen.
4.5 Eine bestimmte Kompatibilität, Eigenschaft oder Verwendungsmöglichkeit gilt als vereinbart, wenn sie ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist.
5.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
5.2 PARTisan liefert nach Maßgabe der im jeweiligen Angebot verfügbaren Versandmöglichkeiten insbesondere innerhalb Europas sowie in die Schweiz und in die Vereinigten Staaten von Amerika.
5.3 Bei Lagerware erfolgt die Versandbereitstellung regelmäßig innerhalb von etwa zwei Werktagen, soweit im jeweiligen Angebot keine andere Liefer- oder Bearbeitungszeit angegeben ist.
5.4 Die konkrete Lieferzeit kann insbesondere bei nicht lagernden, individuell zu beschaffenden oder zu bearbeitenden Teilen abweichen. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss mitgeteilten Lieferinformationen und getroffenen Vereinbarungen.
5.5 Bei Reparaturgegenständen hängt der Zeitpunkt der Rücksendung insbesondere vom Umfang der erforderlichen Prüfung und Reparatur sowie gegebenenfalls von der Verfügbarkeit benötigter Ersatzteile ab.
5.6 Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.
6.1 Gegenüber Verbrauchern gelten für den Gefahrübergang die gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Insbesondere geht bei einem Verbrauchsgüterkauf die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung nicht allein dadurch auf den Verbraucher über, dass PARTisan die Ware einem von PARTisan ausgewählten Versanddienstleister übergibt.
6.3 Für Unternehmer gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen Regelungen über den Versendungskauf, soweit diese anwendbar sind.
7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von PARTisan.
7.2 Gegenüber Unternehmern behält sich PARTisan das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung der Forderung aus dem jeweiligen Vertrag vor.
7.3 Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
8.2 Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers wegen Mängeln werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
8.3 Bei neuen Waren gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche.
8.4 Bei gebrauchten Waren gelten gegenüber Verbrauchern ebenfalls die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern nicht im konkreten Vertrag unter Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich und gesondert eine zulässige Verkürzung vereinbart wird.
8.5 Diese AGB allein bewirken daher keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für gebrauchte Waren gegenüber Verbrauchern.
8.6 Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in einer Individualvereinbarung nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
8.7 Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, bleiben insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unberührt.
9.1 PARTisan führt insbesondere Prüfungen und Reparaturen von Steuergeräten und kleineren mechanischen Bauteilen durch.
9.2 Art und Umfang der geschuldeten Arbeiten richten sich nach dem jeweiligen Reparaturauftrag und den hierzu getroffenen Vereinbarungen.
9.3 PARTisan schuldet bei einem Reparaturauftrag den vereinbarten werkvertraglichen Erfolg im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Eine darüber hinausgehende Fehlerfreiheit anderer, nicht vom Auftrag erfasster Komponenten oder des gesamten Fahrzeugs wird nicht geschuldet.
9.4 Stellt sich im Rahmen der Prüfung heraus, dass der vom Kunden beschriebene Fehler nicht oder nicht ausschließlich durch das eingesandte bzw. übergebene Bauteil verursacht wird, richten sich die weiteren Leistungen nach dem konkret erteilten Auftrag und einer gegebenenfalls erforderlichen weiteren Abstimmung mit dem Kunden.
10.1 Der Kunde soll PARTisan die für die Bearbeitung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, insbesondere – soweit für die konkrete Leistung erforderlich – Fahrzeugdaten, Teilenummern, bekannte Fehlerbilder, Fehlercodes und bereits vorgenommene Reparaturversuche.
10.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen verantwortlich, soweit ihm deren Richtigkeit bekannt oder eine Überprüfung zumutbar ist.
10.3 Erkennt PARTisan im Rahmen der Bearbeitung, dass zusätzliche Informationen erforderlich sind, kann PARTisan diese beim Kunden anfordern.
10.4 Soweit der Kunde eigene Ersatzteile oder sonstige Materialien zur Verwendung bei einer Reparatur bereitstellt, bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Verantwortlichkeit für vom Kunden bereitgestellte Stoffe oder Teile unberührt.
11.1 Kostenvoranschläge werden kostenlos erstellt, wenn dies zuvor mit PARTisan entsprechend vereinbart wurde.
11.2 Ohne eine solche vorherige Absprache besteht kein Anspruch auf Erstellung eines kostenlosen Kostenvoranschlags.
11.3 Ein Kostenvoranschlag stellt grundsätzlich eine fachliche Einschätzung der voraussichtlich erforderlichen Arbeiten und Kosten auf Grundlage des zum Zeitpunkt seiner Erstellung erkennbaren Zustands dar, soweit PARTisan nicht ausdrücklich die Gewähr für dessen Richtigkeit übernimmt.
11.4 Zeigt sich während der Bearbeitung, dass eine wesentliche Überschreitung eines zugrunde gelegten Kostenvoranschlags zu erwarten ist, wird PARTisan den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
11.5 Zusatzarbeiten, die über den vereinbarten Reparaturumfang wesentlich hinausgehen und zusätzliche Kosten verursachen, werden grundsätzlich erst nach Abstimmung und Freigabe durch den Kunden durchgeführt.
12.1 Ob ein Bauteil repariert werden kann, kann insbesondere bei elektronischen Steuergeräten oder bereits beschädigten mechanischen Bauteilen unter Umständen erst nach einer technischen Prüfung festgestellt werden.
12.2 Stellt sich heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder nur durch einen gegenüber dem ursprünglichen Auftrag wesentlich veränderten Leistungsumfang möglich ist, informiert PARTisan den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab.
12.3 Vergütungsansprüche für bereits ausdrücklich beauftragte und tatsächlich erbrachte Prüf-, Diagnose- oder sonstige Leistungen richten sich nach der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.
13.1 Die Reparaturdauer richtet sich nach Art und Umfang des Defekts, dem erforderlichen Prüfungs- und Reparaturaufwand sowie gegebenenfalls der Verfügbarkeit benötigter Ersatzteile.
13.2 Soweit kein verbindlicher Fertigstellungstermin ausdrücklich vereinbart wurde, stellen Angaben zur voraussichtlichen Reparaturdauer lediglich eine Einschätzung dar.
13.3 Gesetzliche Rechte des Kunden wegen einer Verzögerung der Leistung bleiben unberührt.
14.1 Soweit die erbrachte Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften einer Abnahme zugänglich ist, gelten für die Abnahme die gesetzlichen Vorschriften.
14.2 Der Kunde ist verpflichtet, eine vertragsgemäß erbrachte und abnahmefähige Werkleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften abzunehmen.
14.3 Die Vergütung wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der jeweiligen Vereinbarung fällig.
14.4 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
15.1 Für Mängel an Reparatur- und Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
15.2 Ist die Werkleistung mangelhaft, stehen dem Kunden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, Minderung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu.
15.3 Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.
15.4 Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch eine gegebenenfalls zusätzlich gewährte Garantie nicht eingeschränkt.
16.1 Im Rahmen einer Reparatur ausgebaute und ersetzte Altteile verbleiben grundsätzlich bei PARTisan und können fachgerecht entsorgt oder verwertet werden, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde und keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
16.2 Wünscht der Kunde die Rückgabe ausgebauter Altteile, soll er PARTisan dies möglichst vor Durchführung der Reparatur mitteilen.
16.3 Eine Rückgabe erfolgt nicht, soweit gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsgründe oder Rechte Dritter entgegenstehen oder soweit das Altteil aufgrund einer zulässigen Austausch-, Pfand- oder Rückgaberegelung an einen Lieferanten oder Hersteller zurückzugeben ist.
17.1 Für ausdrücklich entsprechend gekennzeichnete Produkte gewährt PARTisan eine freiwillige Garantie mit einer Dauer von zwei Jahren.
17.2 Die Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln werden durch die Garantie nicht eingeschränkt und können unabhängig von der Garantie unentgeltlich geltend gemacht werden.
17.3 Ob für ein bestimmtes Produkt eine Garantie besteht, ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Garantieerklärung oder den dem Kunden für das betreffende Produkt zur Verfügung gestellten Garantiebedingungen.
17.4 Für Produkte, die nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden PARTisan-Garantie angeboten werden, wird durch diese AGB keine zusätzliche freiwillige Garantie begründet.
17.5 Die konkreten Voraussetzungen, der Umfang, das Verfahren zur Geltendmachung und der räumliche Geltungsbereich der Garantie ergeben sich aus der für das jeweilige Produkt geltenden Garantieerklärung.
17.6 Gegenüber Verbrauchern wird die Garantieerklärung nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
18.1 PARTisan haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) soweit PARTisan einen Mangel arglistig verschwiegen hat,
e) soweit PARTisan eine Garantie übernommen hat und sich eine Haftung aus der Garantie ergibt, sowie
f) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet PARTisan nach den gesetzlichen Grundsätzen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
18.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
18.4 Im Übrigen ist eine Haftung von PARTisan für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PARTisan.
18.6 Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben in jedem Fall unberührt.
19.1 Für Verzögerungen oder Leistungshindernisse gelten die gesetzlichen Vorschriften.
19.2 Soweit ein Leistungshindernis auf einem Umstand beruht, den PARTisan nicht zu vertreten hat, bestimmen sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
19.3 Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
20.1 Die gesetzlichen Rechte zur Aufrechnung bleiben unberührt.
20.2 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
21.1 Ist der Kunde Kaufmann und der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
21.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist – für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der für den Sitz von PARTisan zuständige Gerichtsstand vereinbart.
21.3 Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle werden von PARTisan entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Informationspflichten bereitgestellt.
23.1 Soweit Verbrauchern aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, werden sie hierüber gesondert entsprechend den gesetzlichen Anforderungen belehrt.
23.2 Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt.
23.3 Diese AGB schränken ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von PARTisan.
25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
25.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit dieses Recht nach den gesetzlichen Kollisionsnormen ohne die Rechtswahl anwendbar wäre.
26.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit. Durch diese AGB wird gegenüber Verbrauchern kein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz von PARTisan begründet.
26.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt ergänzend die Gerichtsstandsregelung in Ziffer 21.2.
27.1 Für einen Vertrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages wirksam einbezogen wurde.
27.2 Eine spätere Änderung dieser AGB ändert bereits geschlossene Verträge nicht allein dadurch, dass eine geänderte Fassung auf der Website veröffentlicht wird oder der Kunde die Website weiterhin nutzt.
27.3 Individuelle Vertragsänderungen und gesetzlich zulässige Änderungsvereinbarungen bleiben unberührt.
28.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt, soweit gesetzlich vorgesehen.
28.2 Nebenabreden und Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
28.3 Vertragssprache ist Deutsch, soweit nichts anderes vereinbart wird.
PARTisan e.K.
Bahnhofstraße 8
82229 Seefeld
Deutschland
E-Mail: info@partisan-autoteile.de
Telefon: 08152 3969595
Handelsregister: HRA 98779
USt-IdNr.: DE281983404
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